Wie Sie den Handy-Vertrag ordnungsgemäß kündigen

Informationen zur Kündigung eines Handy-Vertrages:

In der Regel haben Handyverträge eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit meist jedes Jahr automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie den Vertrag nicht vorher gekündigt haben.

Sie sollten also rechtzeitig beim Netzbetreiber oder Service-Provider Ihren Vertrag kündigen, wenn Sie keine Vertragsverlängerung Ihres bisherigen Tarifes wünschen.

Stellen Sie sich ernsthaft die Frage, ob sich für Sie eine Verlängerung oder eine Kündigung Ihres derzeitigen Vertrages bzw. Tarifes eher lohnt, denn viele Handytarife sind in der Regel nach den 2 Jahren des Abschlusses nicht mehr zeitgemäß und somit teurer als neuere Tarife, die im Laufe der Zeit auf den Markt gekommen sind.

Sofern Ihr Vertrag bereits kurz davor steht auszulaufen und Sie ihn nicht kündigen, sondern eher verlängern möchten, so wenden Sie sich unbedingt und in jedem Fall an Ihren Anbieter (Netzbetreiber oder Service-Provider), um bessere Konditionen Ihres Altvertrages herauszuschlagen.

Dabei ist es wichtig, dass Sie als Kunde bei dem jeweiligen Anbieter eine aktive Vertragsverlängerung vornehmen, sprich sich selbstständig bei Ihrem Anbieter melden. Nur so können Sie von besseren Konditionen Ihres derzeitigen Anbieters profitieren, denn viele Anbieter unternehmen nichts, wenn der Kunde nicht selbst aktiv wird und belassen die Konditionen des Vertrages jahrelang auf dem gleichen Niveau.

Wenn Sie somit beispielsweise einen Vertrag im Jahr 2000 abgeschlossen haben und dieser Ihrerseits nie aktiv verlängert wurde, dann haben Sie möglicherweise seit dem Jahr 2000 dieselben Konditionen, die heutzutage alles andere als noch aktuell sind.

Sie sollten auch eine vorsorgliche Kündigung Ihres Anbieters in Betracht ziehen, da Sie so in eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Ihrem derzeitigen Anbieter kommen und bessere Karten hinsichtlich der Tarifkonditionen bei einer Vertragsverlängerung haben. Eine Kündigung können Sie jederzeit vor Auslaufen Ihres Vertrages bei Ihrem derzeitigen Anbieter zurückziehen und haben somit kein Risiko. Wenn Sie aktiv bei Ihrem Anbieter verlängern, dann wird die ausgesprochene Kündigung von Ihnen automatisch hinfällig.

Natürlich lohnt sich auch eine Kündigung Ihres bestehenden Vertrages nicht nur allein aufgrund der besseren Verhandlungsposition bei Vertragsverlängerungen, sondern Sie haben auch so die Möglichkeit von neuen Tarifen zu profitieren, die in der Zeit Ihres bestehenden Vertrages auf den Markt gekommen sind.

Der weitere Vorteil ist außerdem, dass häufig Neuabschlüsse von Handyverträgen höher subventioniert werden als Vertragsverlängerungen.
Wer sich also ein neues Handy oder eine neue Zugabe/Prämie zum Handyvertrag wünscht, sollte den Vertrag rechtzeitig kündigen und z.B. bei HandyGeiz.info neu abschliessen.

Dies bringt Ihnen enorme Vorteile, da Sie so von tollen Zugaben, wie z.B. Spielekonsolen, Fernseher, Laptops, etc. und Prämien, wie beispielsweise hohen Auszahlungen, profitieren, die Sie in dieser Form bei einer Vertragsverlängerung nicht erhalten würden.

Überlegenswert wäre es auch gleich bei einer Vertragskündigung und Abschluss eines Neuvertrages die Rufnummer mit zu übernehmen. Beachten sollte man aber, dass bei einer Rufnummernmitnahme in jedem Fall eine sogenannte Portierungsgebühr von bis zu 30,00 EUR anfällt (je nach Anbieter unterschiedlich hoch), die an Ihren alten Anbieter für die Rufnummer zu zahlen ist.

Doch nicht immer lohnt sich eine Mitnahme der Rufnummer, wenn Sie z.B. ungewollte Anrufe auf Ihrer alten Nummer erhalten oder wenn Sie nicht genau wissen, wer alles Ihre alte Rufnummer besitzt und kennt.

Wenn Sie also einen sauberen Stand haben möchten, so wäre eine neue Rufnummer empfehlenswerter, da Sie so von z.B. ungewollten Anrufen verschont bleiben, da diesen "störenden" Personen nur Ihre alte Rufnummer bekannt ist.

Kündigungen von Handyverträgen, die kurz vor dem Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen werden, sollten Sie eher schnellstmöglich per Einschreiben mit Rückschein schicken, da so gewährleistet werden kann, dass Sie noch rechtzeitig gekündigt haben. Beachten Sie hierbei die jeweilige Kündigungsfrist beim jetzigen Anbieter.


(Diese Informationen können natürlich keine Rechtsberatung ersetzen. HandyGeiz.info übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer unwirksamen Kündigung entstehen.)

Und so können Sie Ihren jetzigen Vertrag schriftlich bei Ihrem Provider kündigen:

Name
Straße
Ort

Kd.Nr.: 12345
Rufnummer: 0178 1234567

Betreff: Kündigung meines Handyvertrags


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Handyvertrag mit der Rufnummer 0178 1234567 zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir dazu eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Datum des Vertragsendes zu. Zu diesem Zeitpunkt widerrufe ich außerdem meine Einzugsermächtigung und bitte um die vollständige Löschung meiner Kundendaten bei Ihnen.

Von Rückholversuchen jeglicher Art bitte ich Abstand zu nehmen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

      

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